Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der AescuLAB Ethik Biennale 2023

Veranstaltung

AescuLAB Ethik Biennale 2023 | Wien

25. November 2023

Veranstalter

AESCULAB E.V.

HEILIGENSTÄDTER LÄNDE 29/7, A-1190 WIEN

ZVR-ZAHL: 1934907729

in Kooperation mit der:

ATOMOS Klinik Währing

Kreuzgasse 17

1180 Wien

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme an der AescuLAB Ethik Biennale 2023, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf https://aesculab.eu

2.  Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über das Kontaktformular unter https://aesculab.eu/aesculab-denklabor-und-podcast-wien/#AescuLAB-ETHIK-BIENNALE-2023 oder per E-Mail (office@aesculab.eu) möglich.

2.2. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.

3. Preise –> Eintritt frei – Anmeldung erforderlich.

 3.1. Der Eintritt ist nach vorheriger bestätigter Anmeldung kostenfrei. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist Voraussetzung für die Teilnahme.

4. Widerrufsrecht

4.1. Widerrufsbelehrung

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Widerrufsrecht:
Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, unter Angabe der Ticket-ID eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten:

office@aesculab.eu

oder per Briefpost:

AescuLAB e.V:

Heiligenstaedter Lände 29/7

1190 Wien

5. Absage der Veranstaltung

5.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.

5.2. Da die Veranstaltung kostenlos ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung einer Teilnahmegebühr. Darüber hinaus angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.

6. Urheber- und andere Rechte

6.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

6.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

7. Bildmaterial/Fotografien

7.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung nehmen zur Kenntnis, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen der Teilnehmer, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

8. Haftung

8.1. Der Veranstalter haftet

  • bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
  • im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Preises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

8.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für

  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
  • Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

8.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

8.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist  – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Es findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung. Gerichtsstand ist Wien.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

9.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters sowie für die veranstaltungsbezogenen Dienstleistungen auch der Veranstaltungsort.